Niederländische Nebenkläger beim Demjanjuk-Prozess in München
Die Nebenkläger im Prozess gegen John (Iwan) Demjanjuk sind Menschen, deren Verwandte im ersten Grad (Eltern, Geschwister, Ehegatten) in Sobibor zwischen dem 28. März und dem 1. Oktober 1943 ermordet sind, das heißt in der Periode, in der Demjanjuk als Wachmann, der in Trawniki ausgebildet worden war, im Vernichtungslager arbeitete.
Ein Teil der Nebenkläger wurde von der deutschen Justiz darum gebeten, Andere haben sich spontan gemeldet.
Im juristischen Sinne kann nur einer Nebenkläger werden, der Verwandter ersten Grades eines Opfers ist. Moralisch betrachtet sprechen die niederländischen Nebenkläger auch im Namen aller, die in der Periode in der Demjanjuk in Sobibor war, ermordet wurden. Im Falle der Kindertransporte aus Vught etwa, bei denen auch vollständige Familien deportiert worden sind, von den kein Einziger überlebt hat.
Über 170.000 Juden sind in Sobibor ermordet worden. Aus den Niederlanden wurden 34.313 Juden nach Sobibor deportiert, von denen ungefähr 33.000 dort in den Gaskammern umgebracht wurden. Ihre Namen sind bekannt, weil die sogenannten Transportlisten, auf denen sie erwähnt wurden, erhalten sind.
Es konnte eine Gruppe von 23 niederländischen Nebenklägern gebildet werden, weil es die Namen der Transportlisten gibt. Es wird auf jeden Fall ein Nebenkläger aus Deutschland kommen, aus Polen werden mindestens zwei da sein.
Im Moment ist noch nicht bekannt, ob auch jemand wird sprechen können für die mehr als 130.000 Juden aus Polen, der ehemaligen Sowjetunion, Frankreich, Österreich, Tschechien, der Slowakei und dem ehemaligen Jugoslawien, die in Sobibor namenlos ermordet wurden.
Die niederländischen Nebenkläger sprechen für ihre ermordeten Verwandten, sie sind aber auch die symbolischen Vertreter all derjenigen, die in Sobibor vergast wurden.